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   BPatG, 28.06.2005 - 25 W (pat) 6/04   

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BPatG, 28.06.2005 - 25 W (pat) 6/04 (https://dejure.org/2005,33504)
BPatG, Entscheidung vom 28.06.2005 - 25 W (pat) 6/04 (https://dejure.org/2005,33504)
BPatG, Entscheidung vom 28. Juni 2005 - 25 W (pat) 6/04 (https://dejure.org/2005,33504)
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  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 28.06.2005 - 25 W (pat) 6/04
    Unterscheidungskraft im Sinne von des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion der Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl zur st Rspr EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor; BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice).

    Jedoch hat der EuGH auch darauf hingewiesen, dass eine unmittelbar beschreibende Bedeutung nicht Voraussetzung für die Annahme fehlender Unterscheidungskraft ist (vgl EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor; GRUR 2004, 680 - Biomild).

  • BGH, 13.10.2004 - I ZB 10/02

    Roximycin

    Auszug aus BPatG, 28.06.2005 - 25 W (pat) 6/04
    Davon ist auszugehen, wenn der Verkehr in der Abwandlung ohne weiteres den ihm bekannten Fachbegriff als solchen erkennt und zu erwarten ist, dass auch die Teile des Verkehrs, denen der Fachbegriff nicht bekannt ist, in der Abwandlung die Sachbezeichnung selbst - und nicht nur eine inhaltliche Bezugnahme auf den Fachbegriff - ohne weiteres erkennen werden, wenn sie das Fachwort kennengelernt haben (BGH GRUR 2005, 258 - Roximycin).

    Behinderungen der Mitbewerber bei der Benutzung der Angabe "Endermosetherapie" sind nicht zu befürchten, da die IR-Marke sich davon deutlich abhebt und der Schutzumfang von Zeichen, die an freihaltungsbedürftige Angaben angelehnt sind, eng zu bemessen ist (BGH GRUR 2005, 258 - Roximycin).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 28.06.2005 - 25 W (pat) 6/04
    Jedoch hat der EuGH auch darauf hingewiesen, dass eine unmittelbar beschreibende Bedeutung nicht Voraussetzung für die Annahme fehlender Unterscheidungskraft ist (vgl EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor; GRUR 2004, 680 - Biomild).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 28.06.2005 - 25 W (pat) 6/04
    Unterscheidungskraft im Sinne von des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion der Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl zur st Rspr EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor; BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice).
  • BGH, 17.07.2003 - I ZB 10/01

    "Lichtenstein"; Voraussetzungen eines Freihaltebedürfnisses für eine

    Auszug aus BPatG, 28.06.2005 - 25 W (pat) 6/04
    Zwar kann sich ein Freihaltungsbedürfnis aus einer großen Ähnlichkeit mit einer beschreibenden Angabe ergeben, jedoch wird dabei nicht auf die erkennbare Abwandlung abgestellt (vgl auch Ströbele/Hacker, Markengesetz, 7. Aufl § 8 Rdn 395), sondern darauf, ob der Verkehr die Abwandlung vielfach übersieht (BGH GRUR 2003, 882 - Lichtenstein), was hier nicht der Fall ist.
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